Jahresabschlusserstellung
Für Sie maßgeschneidert.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften. Aufgrund der auseinanderklaffenden Entwicklungen des Handels- und Steuerrechts werden die Unternehmen zunehmend gezwungen, sowohl eine eigenständige Handels- wie auch eine Steuerbilanz zu erstellen. Diese zuvor bereits erkennbaren Tendenzen der Gesetzgebung sind durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz dann bestätigt worden.
Die Jahresabschlusserstellung ist zum einen – gerade im Hinblick auf eventuelle Kreditverhandlungen mit Banken – Stärke demonstrieren wollen, zum anderen durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren, geprägt.
Bei dieser Aufgabe unterstützen wir Sie mit unserem Know-how und stehen auch gerne für Gespräche mit den Banken zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten nicht zuletzt von unserer über lange Jahre hinweg aufgebauten Reputation.
Neben dem Erstellen der reinen Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung bieten wir Ihnen eine ganze Reihe von Zusatzleistungen, wie z. B.:
Betriebswirtschaftliche Analysen zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch
- Kennzahlenanalysen
- Cashflow-Betrachtung
- Branchenvergleich
- Ratingreport
Unternehmungsplanung durch
- Soll-Ist-Vergleich
- Benchmarketing
- Liquiditäts- und Ertragsplanung
Unternehmenspräsentation zu
- Unternehmensphilosophie
- Jahresabschluss
- Unternehmungsplanung
Unsere Möglichkeiten die aktuellen Entwicklungen anhand von Charts und Grafiken aufzuzeigen, aber auch die geplante Unternehmensentwicklung einzubeziehen, ist bei unseren Mandaten sehr beliebt.
Profitieren Sie von unserer
mehr als 30-jährigen Erfahrung
als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.